Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietgegenstände der Event Agentur SH
GbR Toilettenvermietung sowie für alle angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten für alle
Vertragsabschlüsse (schriftlich und mündlich), auch zukünftige, auch wenn Sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden.
Die AGBs des Kunden gelten nur, wenn sie diesen hier nicht widersprechen oder ausdrücklich
anerkannt wurden. Der Kunde erkennt diese AGBs mit Auftragserteilung und / oder Annahme der
Leistung an.
Mietgegenstände
Die gemieteten Gegenstände sind ausschließlich für den dafür vorgesehenen Zweck zu gebrauchen.
Eventuell notwendige Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen, sofern nichts anderes
vereinbart wird. Hierbei handelt es sich um Genehmigungen für Standorte auf öffentlichen Flächen,
Einleitung von Schmutzwasser in öffentliche Kanäle sowie Anschlüsse an öffentliche
Versorgungsleitungen. Die Anschlussmöglichkeiten für Toilettenwagen müssen gegeben
sein. Verzögerungen beim Aufstellen und Anschließen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat,
werden als Mehraufwand dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mietgegenstand wird von Event Agentur SH GbR Toilettenvermietung an dem vereinbarten Standort
aufgestellt. Die Erreichbarkeit des Standortes durch das anliefernde Fahrzeug sowie die
Beschaffenheit des Untergrundes stellt der Mieter sicher.
Toilettenwagen
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von mobilen Toilettenwagen.
Die Wagen werden gemäß Absprache an dem abgesprochenen Standort aufgestellt. Für die
notwendigen Versorgungs-und Entsorgungsleitungen bis zum Standort hat der Mieter zu
sorgen. Es sei denn, es ist im Einzelfall vertraglich anders geregelt.
An- und Rücklieferung
Die Lieferung des Mietgegenstandes erfolgt durch die Event Agentur GbR Toilettenvermietung an dem mit
dem Kunden vereinbarten Tag. Es sei denn, es ist im Einzelfall vertraglich anders geregelt. Sollte der Liefertag
durch Umstände, die nicht durch die Event Agentur GbR Toilettenvermietung zu verantworten sind,
nicht eingehalten werden können, besteht kein Recht auf Entschädigung.
Bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden wird ein Mietvertrag für Selbstabholung zum
Bestandteil.
Hier gelten folgende Geschäftsbedingungen
§ 1 Mietbedingungen
1. Der Mieter verpflichtet sich, den Toilettenwagen nach den jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu benutzen.
2. Der Toilettenwagen darf nicht an Dritte untervermietet werden.
3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Gegenständen, die durch den Toilettenwagen oder dessen Benutzung entstanden sind.
4. Um den Transport auf öffentlichen Straßen kümmert sich und haftet ausschließlich der Mieter gegenüber Dritten und Schäden am Toilettenwagen.
5. Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung tritt mit der Übergabe bei Abholung in Kraft und endet durch die ordnungsgemäße Rückgabe auf dem Übergabeprotokoll.
§ 2 Nutzungszeitraum und Kosten
Mietkosten werden je nach Aufwand berechnet. Für Abholer des Toilettenwagens gilt der folgende Betrag.
Betrag
200,- Euro
Der Gesamtbetrag ist vor Übernahme durch den Mieter in bar zu bezahlen.
Bei Vertragsrücktritt werden dem Mieter 20 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
§ 3 Reinigung
1. Der Toilettenwagen muss gründlich gereinigt (wie bei Abholung empfangen) zurückgegeben werden.
2. Bei extremer Verunreinigung werden die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 4 Schäden
1. Der Mieter haftet für sämtliche am Toilettenwagen entstandene Schäden. Die Schäden werden gemäß Übergabeprotokoll abgerechnet.
2. Schäden am Toilettenwagen müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden und dürfen nicht selbstständig repariert werden.
3. Beit Totalschaden oder Diebstahl werden dem Mieter 8.000,- Euro in Rechnung gestellt.
Versicherung
Für alle Schäden an dem Mietgegenstand und durch den Mietgegenstand ist der Mieter
verantwortlich.
Zahlung
Rechnungen sind sofort zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Event Agentur GbR Toilettenvermietung berechtigt, ab der 1. Mahnung
Verzugszinsen von 5% über dem Basiszins zu erheben. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist von mehr
als 8 Tagen besteht das Recht, den gemieteten Gegenstand abzuholen.